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Kündigung bekommen - Anwalt einschalten

Wenn Sie eine Kündigung erhalten haben, sollten Sie möglichst schnell einen Rechtsanwalt einschalten. Ein Arbeitsrechtsanwalt oder Fachanwalt für Arbeitsrecht kann Ihnen genau erklären, welche Schritte Sie unternehmen sollten, wenn Sie eine Kündigung bekommen haben.

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Am besten bei einer Kündigung gleich zum Anwalt

Wenn Sie eine Kündigung bekommen haben, stellt dies in aller Regel eine große Belastung dar. Es empfiehlt sich daher, möglichst schnell einen Anwalt für Arbeitsrecht einzuschalten, der Ihnen in dieser schwierigen Situation beisteht und erklärt, was nun als Nächstes zu tun ist.

Der Fachanwalt für Arbeitsrecht überprüft nicht nur die Kündigung auf formelle und materielle Schwachstellen, sondern beleuchtet Ihre Situation im Einzelfall, hat neben juristischen auch strategische und wirtschaftliche Aspekte im Blick und entwickelt mit Ihnen eine für Ihre Situation maßgeschneiderte Lösung.

Unabhängig davon, ob Sie Ihren Arbeitsplatz behalten möchten, eine hohe Abfindung erzielen wollen oder andere Ziele verfolgen - wir finden den idealen Weg für Ihre konkrete Situation.

Dreiwöchige Klagefrist bei Kündigung

Der wichtigste Punkt, den der Anwalt mit Ihnen besprechen wird: Sie müssen innerhalb von drei Wochen nach Erhalt der Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben. Denn nur weil Sie eine Kündigung von Ihrem Arbeitgeber erhalten haben, heißt das noch lange nicht, dass eine solche Kündigung Ihres Arbeitsverhältnisses auch wirksam ist. Wenn Sie aber nicht rechtzeitig Klage vor dem Arbeitsgericht gegen die Kündigung, die Sie bekommen haben, einreichen, dann ist die Kündigung wirksam. Dann wurden Sie tatsächlich gekündigt und Ihr Arbeitsverhältnis ist beendet. Das geht sogar dann, wenn die Gründe der Kündigung eigentlich nicht der Wahrheit entsprechen.

Auf die Klageerhebung folgt das Kündigungsschutzverfahren. In diesem wird zunächst in einer Güteverhandlung der Arbeitgeber an den Verhandlungstisch gezwungen, und es wird zusammen mit dem Richter, der in diesem Verfahren zunächst als eine Art Mediator auftritt, versucht, eine einvernehmliche Lösung zu finden. Hier geht es dem erfahrenen Anwalt für Arbeitsrecht darum, Ihre individuellen Ziele zu erreichen, zum Beispiel eine möglichst hohe Abfindung. Wenn hier keine Lösung erreicht wird, wird in juristischen Schriftsätzen detailliert über die Rechtmäßigkeit der Kündigung zwischen den Anwälten gestritten. Ihre Ziele bleiben während des ganzen Verfahrens im Fokus, eine einvernehmliche Lösung ist in jedem Verfahrensstadium möglich.

Unverzügliche Zurückweisung der Kündigung

Neben der Klagefrist kann es im Einzelfall auch noch andere, deutliche kürzere Fristen geben, auf die Sie ein guter Anwalt für Arbeitsrecht hinweisen wird. So muss man eine Kündigung, die nicht von der richtigen Person unterschrieben ist (der Vorgesetzte ist nicht immer auch der, der Ihnen kündigen darf) unverzüglich zurückweisen. „Unverzüglich“ beutetet in der Praxis am besten innerhalb von drei Tagen, spätestens jedoch binnen einer Woche ab Zugang der Kündigung. Hier muss die Kündigung außergerichtlich gegenüber dem Arbeitgeber zurückgewiesen werden. Dies geschieht durch ein juristisches Schreiben, das ein Profi ausformulieren sollte.

Also: lieber schnell zum Anwalt, am besten zum Fachanwalt für Arbeitsrecht!

Rechtzeitige Meldung bei der Agentur für Arbeit

Sie müssen sich spätestens drei Monate vor Beendigung des Arbeitsverhältnisses bei der zuständigen Agentur für Arbeit arbeitssuchend melden, um Nachteile beim Bezug von Arbeitslosengeld zu vermeiden. Liegen zwischen Ausspruch der Kündigung und Beendigung des Arbeitsverhältnisses weniger als drei Monate, müssen Sie sich innerhalb von drei Werktagen ab Zugang der Kündigung arbeitssuchend melden.

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